Sicherheit beim Betrieb von LED-Pflanzenlampen

25. Februar 2019
Patric Domin

Wie bei allen elektrischen Geräten, wird auch bei der Herstellung und beim Vertrieb von Pflanzenlampen im besten Fall genau darauf geachtet, dass auch alles mit sicheren und rechten Dingen zugeht. Dank verschiedener Richtlinien, Schutzklassen und -arten kann man sich als Konsument sicher sein, dass einen beim meist stundenlang durchgängigen Betrieb der LED-Pflanzenlampe nicht „der Schlag trifft“.

Wichtige Sicherheitsbedingungen bei LED-Pflanzenleuchten

Pflanzenlampen werden für gewöhnlich im geschlossenen Raum, bei privater Verwendung womöglich sehr nahe des Wohnraumes, stundenlang betrieben. Das fordert die Elektronik und das sie schützende Gehäuse, weswegen sichergestellt sein muss, dass der Aufbau diese Belastung auch auszuhalten vermag.

Wasserfestigkeit

Besonders in puncto Feuchtigkeit hat der Hersteller auf einiges zu achten. Zum einen ist nämlich die Luftfeuchtigkeit in Räumen, wo durch die Pflanzen viel Photosynthese vonstattengeht, überdurchschnittlich hoch. Zum anderen werden die Pflanzen im Normalfall regelmäßig gegossen, wobei die Lampe auch mal den ein oder anderen Spritzer abbekommen kann.

Staubfestigkeit

Je nachdem, welcher Pflanzenaufbau mit den Lampen begünstigt werden soll, hat die Angelegenheit mehr oder weniger mit Staub und Erde zu tun. Damit die Gehäuse und das elektronische Innenleben vor externen Festpartikeln geschützt sind, braucht es gewisse Sicherheitsvorkehrungen. Eine feste, dicht geschlossene Hülle ist dafür unerlässlich.

Berührungsfestigkeit

Schließlich geht es bei Elektrogeräten auch darum, ob Lebewesen sie gefahrlos berühren können oder nicht. Damit man keinen elektrischen Schlag bekommt, wenn man die LED-Pflanzenlampe berührt, sind diverse Vorkehrungen getroffen, die den Strom isolieren. Im Falle des Falles wird der Strom dann so abgeleitet, dass Mensch (und gegebenenfalls auch Tier) nicht zu Schaden kommen.

Schutzklassen I bis III

Um die Berührungsfestigkeit geht es bei den Schutzklassen I bis III. Alle elektrischen Geräte, die in den Verkauf gebracht werden wollen, werden danach kategorisiert. Die EN 61140 legt fest, welche Maßnahmen gegeben sein müssen, um das Handtieren mit einem Gerät sicher zu machen.

Je nach Höhe der Spannung kann das nämlich mehr oder weniger gefährlich werden, wenn nicht zumindest eine Basisisolierung vorhanden ist.

  • Das ist nämlich bei Schutzklasse 0 der Fall. Da Elektrogeräte ihrer Klasse keine solche Isolierung und auch sonst keinerlei Sicherheitsstandards aufweisen können, sind sie auf dem europäischen Markt nicht zugelassen.
  • Schutzklasse I entspricht den höchsten Standards. Geräte ihrer Klasse sind beispielsweise mit einem sogenannten Schukostecker (Schutzkontaktstecker) ausgestattet, der eine Verbindung zur Erdung aufbaut, noch bevor der Strom aus der Steckdose fließt.
  • Bei Schutzklasse II ist dieser Schutzleiter (Verbindung zur Erdung) nicht vorhanden. Dafür besteht eine doppelte Isolierung, sollte die Basisisolierung aus irgendeinem Grund ausfallen.
  • Schutzklasse III zeichnet sich dadurch aus, dass sie von vornherein mit einer kleinen und daher ungefährlicheren Spannung arbeitet. Die sogenannte Schutzkleinspannung beträgt maximal 50 Volt Wechselspannung bzw. 120 Volt Gleichspannung. Hierbei reicht die obligatorische Basisisolierung, um Gefahr bei Berührung auszuschließen.

Schutzarten IP

IP steht für international protection und bestimmt die Umgebungsbedingungen, für die ein bestimmtes elektrisches Gerät geeignet ist. Die Ziffern stellen dar, wie sicher das Gehäuse gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Feuchtigkeit ist. Bewertet wird dabei also nicht die Elektronik selbst, sondern das Gehäuse, in dem sie sich befindet.

Die IP-Nummer besteht immer aus zwei Ziffern. Die erste steht für den Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern, während die zweite Auskunft über die Wasserfestigkeit des Gerätes gibt. Es gibt auch elektronische Geräte, auf denen sich keine IP-Nummer befindet. Das bedeutet, dass sie über keinen Schutz verfügen, was zum Teil auch als IP X0 angegeben wird.

Die Bezeichnungen im Detail

Was kann man sich nun vom jeweiligen Modell mit der gewissen IP-Nummer erwarten und wie kann man es einsetzen? Wir haben in einer Tabelle zusammengefasst, was die einzelnen Nummern bedeuten. Dabei ist festzustellen, dass nicht alle Schutzarten für Pflanzenlampen ausreichen. Wie vorhin schon beschrieben, sind auch Pflanzenlampen Bedingungen ausgesetzt, die doch einen gewissen Schutz verlangen. Die für Pflanzenlampen geeigneten Schutzarten wurden in der Tabelle farblich markiert.

wdt_ID Nr. Klassendetails
1 x IP X0 - kein Schutz gegen Fremdkörper,kein Schutz gegen Wasser
2 x IP 01 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen Tropfwasser
3 x IP 02 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen Tropfwasser (bei bestimmter Neigung)
4 x IP 03 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen Sprühwasser
5 x IP 04 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen Spritzwasser
6 x IP 05 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen Strahlwasser
7 x IP 06 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen starkes Strahlwasser
8 x IP 07 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen kurzes Untertauchen
9 x IP 08 - kein Schutz gegen Fremdkörper, geschützt gegen dauerndes Untertauchen
10 x IP 09 - kein Schutz gegen Fremdkörper, Schutz gegen Hochdruckreinigung

*) Staub kann zwar eindringen, aber nicht in einer solchen Menge, dass der Betrieb des Gerätes gestört würde
grün = ideal geeignet, hellgrün = gut geeignet, gelb = geeignet, weiß = eher ungeeignet

Bei Pflanzenlampen ist es also wichtig, dass sie zumindest vor Tropfwasser gefeit sind. Die IP-Nummer, deren zweite Ziffer eine 0 ist, sind also eher weniger für den Einsatz im Gewächsraum geeignet. Auch vor Fremdkörpern, deren Durchmesser größer als 2,5 mm ist, sollten sie gewappnet sein. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur die LEDs selbst, sondern auch Treiber und andere elektrische Bauteile Sicherheitsstandards gerecht werden müssen.

CE-Prüfzeichen

Zu guter Letzt muss bei Elektrogeräten stets auf das CE-Prüfzeichen geachtet werden. Die CE-Marke (Communauté Européenne) gibt an, dass alle für das Gerät relevanten EU-Richtlinien eingehalten wurden. Besonderes Augenmerk gilt es hierbei auf Fälschungen zu legen. Zu nah beieinanderstehende Buchstaben oder zu lange Mittelstriche beim ‚E‘ können darauf hindeuten, dass das Prüfzeichen aufgedruckt wurde, ohne die Richtlinien wirklich einzuhalten. Allerdings ist es auch nicht unbedingt schwer, die Kopie des CE-Zeichens dem Original entsprechend zu gestalten.

Sicherheit beim Selberbauen

Auf alle diese Prüfzeichen kann man sowohl bei fertig zusammengestellten Produkten als auch bei Einzelteilen achten. Das ist besonders wichtig, wenn man die LED-Pflanzenlampe selbst zusammenbauen möchte. Damit das Endprodukt schließlich auch gewissen Standards entspricht, muss der Zusammenbau (zumindest was die Elektronik betrifft) unbedingt von einer Fachkraft erledigt werden. Ansonsten besteht wie bei Schutzklasse 0 hohe Gefahr selbst beim Berühren der Pflanzenlampe.

Sicherheit sollte stets Priorität haben, wenn man mit elektronischen Geräten arbeitet. Durch rigoros geprüfte Sicherheitsstandards stellen die Hersteller von Bauteilen und Produkten sicher, dass bei sachgemäßer Handhabung eigentlich nichts passieren darf. Hab beim Kauf ein waches Auge für die angebrachten Siegel und Prüfzeichen und vertraue auf Fachwissen beim Zusammenbau und Du bist auf der sicheren Seite.

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